Bauen im Bestand und Bauwerkserhaltung.
1. Bauen im Bestand.
Definition:
Bauen im Bestand bezieht sich auf alle baulichen Eingriffe in bereits bestehende Gebäude oder Bauwerke. Der Fokus liegt auf der Weiterentwicklung, Umnutzung oder Anpassung, wobei der Bestand so weit wie möglich erhalten bleibt.

Leistungsspektrum:
1. Bestandsaufnahme und Analyse
- Technische, statische und bauphysikalische Untersuchung des Bauwerks.
- Erfassung von Schäden, Schwachstellen und Potenzialen.
2. Sanierung und Modernisierung
- Anpassung an aktuelle bauliche Standards (z. B. Brandschutz, Wärmeschutz).
- Austausch oder Erneuerung von Bauteilen wie Fenstern, Dächern oder Fassaden.
- Energetische Sanierung (z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung).
3. Umbau und Umnutzung
- Anpassung der Grundrisse an neue Nutzungsanforderungen.
- Umwandlung von Gebäuden (z. B. Industriegebäude zu Wohnraum).
- Integration moderner Technik (z. B. Smart Building-Technologien).
4. Denkmalschutz und Restaurierung
- Sanfte Modernisierung unter Erhalt historischer Bausubstanz.
- Fachgerechte Restaurierung von denkmalgeschützten Gebäuden.
5. Erweiterungen und Aufstockungen
- Anbauten oder Aufstockungen zur Erhöhung der Nutzfläche.
- Berücksichtigung der statischen und ästhetischen Gegebenheiten.
2. Bauwerkserhaltung.
Definition:
Die Bauwerkserhaltung umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung der langfristigen Funktionstüchtigkeit und Sicherheit eines Bauwerks. Ziel ist die Vermeidung von Schäden und die Verlängerung der Lebensdauer der Konstruktion.

Leistungsspektrum:
1. Inspektion und Überwachung
- Regelmäßige Zustandskontrollen und Wartung.
- Einsatz von Monitoring-Technologien (z. B. Sensoren zur Überwachung von Rissen).
2. Schadensdiagnose und Gutachten
- Identifikation von Materialermüdung, Korrosion, Rissen oder Setzungen.
- Erstellung von Gutachten zur Bewertung des Bauwerkszustands.
3. Instandsetzung
- Reparatur von Schäden an Tragwerken, Fassaden oder Infrastruktur.
- Beton- und Stahlinstandsetzung (z. B. bei Brücken oder Stützmauern).
4. Schutzmaßnahmen
- Aufbringen von Schutzschichten gegen Witterung, Feuchtigkeit oder Chemikalien.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Beständigkeit (z. B. Kathodischer Korrosionsschutz).
5. Erdbeben- und Standardsicherheitverbesserung
- Verstärkung von Tragwerken für erhöhte Belastungen oder neue Normen.
- Sicherung gegen Naturgefahren wie Erdbeben oder Hochwasser.
6. Nachhaltige Erhaltung
- Nutzung ressourcenschonender Materialien.
- Anpassung der Bauwerke an Umwelt- und Klimaschutzanforderungen.
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